E-mail Best Practices
Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in der digitalen Kommunikation kein „Nice-to-have“ mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Der European Accessibility Act (EAA), in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, betrifft viele Unternehmen direkt – auch im Bereich E-Mail-Marketing.
Im Webinar „Barrierefreie E-Mails werden Pflicht: 5 Fallstricke, die Sie vermeiden sollten“ hat Fabio Costanza, Rechtsanwalt für IT- und Internetrecht bei Menold Bezler, gemeinsam mit Sinch Mailjet die wichtigsten Anforderungen und Risiken erklärt. Hier die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick.
Der European Accessibility Act, in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, hat zum Ziel, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Fabio Costanza betonte in seiner Präsentation, dass Barrierefreiheit bedeutet: „Für Menschen mit Behinderung in allgemein üblicher Weise ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar“. Dies wird durch die Einhaltung der WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) der Stufe AA konkretisiert, welche die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit digitaler Inhalte sicherstellen. Wer diese Kriterien erfüllt, erfüllt im Regelfall auch die Anforderungen des BFSG.
Laut Fabio Costanza gelten die neuen Vorgaben für alle Dienstleistungserbringer im digitalen Geschäftsverkehr, dazu zählen z. B. Betreiber von Webseiten oder E-Mail-Diensten mit direkter Kundeninteraktion. Davon ausgenommen sind nur reine B2B-Online-Shops und sogenannte Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz < 2 Mio. €).
Mailjet Webinar mit IT-Rechtsanwalt Fabio Costanza: Rechtliche Einordnung des EAA und die Bedeutung im E-Mail-Marketing
Der European Accessibility Act bezieht sich auf den „Weg zum Vertragsschluss“ – also auf sämtliche digitalen Kommunikationsmittel, die zu einem Kauf oder Vertragsabschluss führen können. Das betrifft z. B.:
E-Mails müssen künftig die Anforderungen der WCAG 2.1 – Stufe AA erfüllen, um als barrierefrei zu gelten.
👉 Mehr zur praktischen Umsetzung: E-Mail-Barrierefreiheit – so geht’s
Laut Costanza sind Verstöße abmahnfähig (§ 3a UWG). Behörden können bei Beschwerden oder Stichprobenkontrollen aktiv werden. Wer nach einer Fristsetzung nicht nachbessert, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
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für Screenreader ausgeblendet werden. Das macht Ihre E-Mails klarer – ohne unnötige Ablenkung.🧐Natürlich gibt es auch Tools mit denen Sie die Barrierefreiheit Ihrer E-Mails testen können.
Eine ganze Liste für Tools zum Testen von Barrierefreiheit haben wir hier für Sie zusammengestellt!
Weltweit leben laut WHO über 1,3 Milliarden Menschen mit Behinderung – das sind etwa 16 % der Weltbevölkerung. Gleichzeitig nutzen über 4,6 Milliarden Menschen E-Mail täglich.
Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, sondern ein klarer Business Case. Wer jetzt vorbereitet ist, verbessert nicht nur seine Reichweite, sondern zeigt Verantwortung.
Barrierefreie E-Mails sind mehr als ein gesetzliches Muss – sie sind ein Gebot moderner Nutzerfreundlichkeit. Mit dem 28. Juni 2025 und dem Inkrafttreten des EAA / BFSG beginnt die Prüfphase. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer nehmen fehlende Zugänglichkeit zunehmend ins Visier – auch Hinweise von außen können eine Prüfung auslösen.
Nehmen Sie das Thema jetzt aktiv in die Hand: Sensibilisieren Sie Ihre Teams und legen Sie verbindliche Standards für barrierefreie Kommunikation fest. Achten Sie dabei auch darauf, ob die technischen Lösungen, die Sie für Ihr E-Mail-Marketing einsetzen, Sie bei der Einhaltung dieser Standards wirksam unterstützen. Auch einfache Tests helfen, die richtigen Stellschrauben zu finden. Es ist nie zu spät, barrierefrei zu handeln – aber bald könnte es zu spät sein, nicht gehandelt zu haben.
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