E-mail Best Practices

EAA Vorgabe 2025: Barrierefreie E-Mails werden Pflicht – diese 5 Fallstricke sollten Sie vermeiden!

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in der digitalen Kommunikation kein „Nice-to-have“ mehr, sondern gesetzliche Pflicht.
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Juni 23, 2025

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in der digitalen Kommunikation kein „Nice-to-have“ mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Der European Accessibility Act (EAA), in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, betrifft viele Unternehmen direkt – auch im Bereich E-Mail-Marketing.

Im Webinar „Barrierefreie E-Mails werden Pflicht: 5 Fallstricke, die Sie vermeiden sollten“ hat Fabio Costanza, Rechtsanwalt für IT- und Internetrecht bei Menold Bezler, gemeinsam mit Sinch Mailjet die wichtigsten Anforderungen und Risiken erklärt. Hier die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick.

Der European Accessibility Act (EAA): Was steckt dahinter?

Der European Accessibility Act, in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, hat zum Ziel, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Fabio Costanza betonte in seiner Präsentation, dass Barrierefreiheit bedeutet: „Für Menschen mit Behinderung in allgemein üblicher Weise ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar“. Dies wird durch die Einhaltung der WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) der Stufe AA konkretisiert, welche die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit digitaler Inhalte sicherstellen. Wer diese Kriterien erfüllt, erfüllt im Regelfall auch die Anforderungen des BFSG.

Wer ist vom European Accessibility Act betroffen?

Laut Fabio Costanza gelten die neuen Vorgaben für alle Dienstleistungserbringer im digitalen Geschäftsverkehr, dazu zählen z. B. Betreiber von Webseiten oder E-Mail-Diensten mit direkter Kundeninteraktion. Davon ausgenommen sind nur reine B2B-Online-Shops und sogenannte Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter, Jahresumsatz < 2 Mio. €).

Mailjet Webinar mit IT-Rechtsanwalt Fabio Costanza: Rechtliche Einordnung des EAA und die Bedeutung im E-Mail-Marketing

Was ist ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend?

Der European Accessibility Act bezieht sich auf den „Weg zum Vertragsschluss“ – also auf sämtliche digitalen Kommunikationsmittel, die zu einem Kauf oder Vertragsabschluss führen können. Das betrifft z. B.:

  • Transaktionsmails
  • Anmeldeformulare
  • Service-Kommunikation
  • Newsletter mit CTA

E-Mails müssen künftig die Anforderungen der WCAG 2.1 – Stufe AA erfüllen, um als barrierefrei zu gelten.

👉 Mehr zur praktischen Umsetzung: E-Mail-Barrierefreiheit – so geht’s

Was droht bei Nichtbeachtung des European Accessibility Act?

Laut Costanza sind Verstöße abmahnfähig (§ 3a UWG). Behörden können bei Beschwerden oder Stichprobenkontrollen aktiv werden. Wer nach einer Fristsetzung nicht nachbessert, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Wussten Sie, dass 53 % der E-Mails auf mobilen Geräten geöffnet werden? Die vorgefertigten Newsletter-Vorlagen von Mailjet sind responsive, d. h. sie werden automatisch so formatiert, dass sie sich an jedes mobile oder Desktop-Gerät anpassen.

Die 5 häufigsten Fallstricke für barrierefreie E-Mails – und wie Sie sie vermeiden!

  1. Sprache
    • Vermeiden Sie Fachjargon, unklare Formulierungen und lange Schachtelsätze. Inhalte müssen leicht verständlich sein – nicht nur in der Theorie, sondern auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen.
    • Kurze Sätze sind einfacher verständlich. Die erste DIN-Normen für „Einfache Sprache“ (DIN ISO 24495-1) wurde 2024 veröffentlicht und besagt: ~12 Wörter pro Satz.
    • 💡Tipp: Prüfen Sie Ihre Texte mit Tools wie Readable.
  2. Lesbarkeit
    • Setzen Sie auf klare Kontraste – die WCAG 2.1 Standards geben ein Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 vor. Es vergleicht die Helligkeit von Vordergrund (z. B. Text) und Hintergrundfarbe.
    • Die empfohlene Schriftgröße ist mind. 16 px, was etwa 12 pt entspricht. Das mag Ihnen groß vorkommen, aber es wird im gesamten Ihre E-Mail-Performance verbessern, da damit Texte kurz und prägnant gehalten müssen, dass die E-Mail nicht zu lang wird.
  3. Struktur und Layout
    • Verwenden Sie eine klare Gliederung: Überschriften, Absätze und Listen erleichtern die Navigation. Screenreader orientieren sich an logischer HTML-Struktur – visuelle Tricks helfen dabei nicht.
    • Auch wenn es ab und an hübscher erscheint, halten Sie sich daran Texte linksbündig zu gestalten und kein Blocksatz zu nutzen. So sind Texte leichter lesbar, da das Auge bei jedem Zeilenanfang an derselben Stelle starten kann.
  4. Bilder und Medien
    • Bilder ohne Alt-Text, Videos ohne Untertitel – das ist künftig ein No-Go. Alle visuellen Elemente müssen auch in nicht-visueller Form zugänglich sein.
    • Alt-Text-Erstellung sollte nicht unterschätzt werden: achten Sie darauf, dass der Text prägnant beschreibt, was das Bild vermittelt und nicht nur, was zu sehen ist. Die empfohlene Alt-Text-Länge liegt bei ca. 125 Zeichen.
    • Vermeiden Sie Auto-Play und stark animierte Inhalte bei Videos. Diese können Screenreader stören und Menschen mit Reizempfindlichkeit überfordern.
    • 💡Tipp: Audiodeskriptionen bei Produktvideos sind nicht nur für Compliance relevant – sie verbessern auch das Nutzererlebnis.
  5. Details im Code
    • Barrierefreiheit beginnt beim HTML-Code. Tab-Reihenfolgen, ARIA-Labels und semantische Tags sind entscheidend für die Nutzbarkeit mit Assistenztechnologien.
    • Mit semantischen HTML-Tags den Überblick erleichtern. Screenreader-Nutzer:innen profitieren von einer klar strukturierten E-Mail. Tags wie <header>, <main>, <section> und <footer> sorgen dafür, dass Inhalte logisch gegliedert und leichter navigierbar sind – ganz ohne visuelle Orientierung.
    • Damit Screenreader Texte korrekt vorlesen können, sollte im HTML die Sprache angegeben werden – z. B. mit <html lang="de">. So stimmt nicht nur die Aussprache, sondern auch die grammatikalische Betonung.
    • Dekoratives ausblenden mit aria-hidden="true". Icons, Linien oder Trennelemente, die keine inhaltliche Bedeutung haben, können mit aria-hidden="true" für Screenreader ausgeblendet werden. Das macht Ihre E-Mails klarer – ohne unnötige Ablenkung.
    • 💡Gute Neuigkeiten: In E-Mail-Vorlagen von Sinch Mailjet ist dafür schon gesorgt, wer möchte kann aber den Code selbst auch noch bearbeiten.

🧐Natürlich gibt es auch Tools mit denen Sie die Barrierefreiheit Ihrer E-Mails testen können.

Eine ganze Liste für Tools zum Testen von Barrierefreiheit haben wir hier für Sie zusammengestellt!

Barrierefreie E-Mails – Warum Sie jetzt handeln sollten

Weltweit leben laut WHO über 1,3 Milliarden Menschen mit Behinderung – das sind etwa 16 % der Weltbevölkerung. Gleichzeitig nutzen über 4,6 Milliarden Menschen E-Mail täglich.

Barrierefreiheit ist kein Nischenthema, sondern ein klarer Business Case. Wer jetzt vorbereitet ist, verbessert nicht nur seine Reichweite, sondern zeigt Verantwortung.
Fabio Costanza Rechtsanwalt für IT- und Internetrecht

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Was ist der European Accessibility Act?
    • Ein EU-Gesetz, das die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt regelt. In Deutschland umgesetzt durch das BFSG.
  • Welche E-Mails müssen barrierefrei sein?
    • Alle E-Mails, die Bestandteil eines Kaufprozesses oder einer Dienstleistung sind – inkl. Transaktions-, Service und Marketing-E-Mails.
  • Wie kann ich Barrierefreiheit prüfen?
    • Wir haben hier eine Liste an Tools zusammengestellt oder Sie wenden sich an spezialisierte Agenturen.
  • Gibt es eine Übergangsfrist?
    • Nein. Ab dem 28. Juni 2025 wird die Einhaltung verpflichtend. Ab diesem Datum können Fristverstöße abgemahnt oder mit Bußgeld geahndet werden.

Fazit

Barrierefreie E-Mails sind mehr als ein gesetzliches Muss – sie sind ein Gebot moderner Nutzerfreundlichkeit. Mit dem 28. Juni 2025 und dem Inkrafttreten des EAA / BFSG beginnt die Prüfphase. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer nehmen fehlende Zugänglichkeit zunehmend ins Visier – auch Hinweise von außen können eine Prüfung auslösen.

Nehmen Sie das Thema jetzt aktiv in die Hand: Sensibilisieren Sie Ihre Teams und legen Sie verbindliche Standards für barrierefreie Kommunikation fest. Achten Sie dabei auch darauf, ob die technischen Lösungen, die Sie für Ihr E-Mail-Marketing einsetzen, Sie bei der Einhaltung dieser Standards wirksam unterstützen. Auch einfache Tests helfen, die richtigen Stellschrauben zu finden. Es ist nie zu spät, barrierefrei zu handeln – aber bald könnte es zu spät sein, nicht gehandelt zu haben.

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